Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO Art146Leitsatz
Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichterkennung einer Gerichtsentscheidung kein minderer Grad des VersehensRechtssatz
Es liegt kein minderer Grad des Versehens vor, wenn der Antragsteller das ihm zugestellte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts nicht als eine Entscheidung eines Gerichtes erkannte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1931.2022Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023