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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litd, Art140 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des ASVG betreffend die ausschließliche Berücksichtigung von Pflichtversicherungsmonaten bei qualifizierten Tätigkeiten mangels Aussicht auf ErfolgRechtssatz
Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, ua in §255 Abs2 ASVG als Voraussetzung für die Zuerkennung eines Berufsschutzes in einem Lehrberuf oder einem angelernten Beruf als Arbeiter lediglich solche Pflichtversicherungsmonate zu berücksichtigen, in denen qualifizierte Tätigkeiten als Angestellter bzw als Arbeiter ausgeübt wurden, nicht hingegen Tätigkeiten, die nicht nach dem ASVG der Pflichtversicherung unterliegen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Pensionsrecht, VfGH / Parteiantrag, Rechtspolitik, InvaliditätEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G261.2021Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023