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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §149 Abs1Leitsatz
Abweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde mangels Vorlage von BeweisenRechtssatz
Es wurden - abgesehen von der eidesstattlichen Erklärung eines juristischen Mitarbeiters des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers - keinerlei Bescheinigungsmittel, wie etwa Serverprotokolle vorgelegt. Der behauptete Serverausfall am letzten Tag der sechswöchigen Frist konnte somit nicht hinreichend dargetan werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, Fristen, Beweise, Beschwerdefrist, elektronischer RechtsverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2546.2022Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023