Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Rechtssatz
Eine bloße Verständigung von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stellt für sich noch keinen in einem Ermittlungsverfahren unternommenen Verfahrensschritt dar. Sie dient weder der Ermittlung eines maßgeblichen Sachverhaltes noch gibt sie der Partei Gelegenheit, ihre Rechte oder rechtlichen Interessen geltend zu machen (vgl. VwGH 21.10.1994, 94/11/0202).
Schlagworte
Parteiengehör Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021050223.L01Im RIS seit
24.02.2023Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023