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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56Rechtssatz
Das Erteilungshindernis des § 11 Abs. 1 Z 5 NAG 2005 ist selbst dann verwirklicht, wenn nach rechtmäßiger Antragstellung im Inland zunächst der Zeitraum des sichtvermerkfreien Aufenthalts überschritten wurde, in der Folge jedoch eine Ausreise stattfand und daher (insbesondere) im Entscheidungszeitpunkt ein Zuwiderhandeln nicht mehr vorlag (vgl. VwGH 28.5.2019, Ro 2016/22/0016). Umso mehr ist jedoch das genannte Erteilungshindernis verwirklicht, wenn das Überschreiten des sichtvermerkfreien Aufenthalts noch im Entscheidungszeitpunkt fortdauerte.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2019220176.L02Im RIS seit
24.02.2023Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023