Norm
VersVG §178bRechtssatz
Zentrales Auslösungsmoment für eine Leistungspflicht des Versicherers in der privaten Krankenversicherung ist das Vorliegen einer Krankheit. Eine Krankheit ist ein anormaler körperlicher oder geistiger Zustand, der eine nicht ganz unerhebliche Störung körperlicher oder geistiger Funktionen mit sich bringt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Krankenversicherung, Krankheitskostenversicherung, private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Heilbehandlung, Unfall, kosmetische OperationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134232Im RIS seit
27.02.2023Zuletzt aktualisiert am
27.02.2023