TE Bvwg Erkenntnis 2022/10/31 L503 2139247-3

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 31.10.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten