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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
B-VG Art83 Abs2Leitsatz
Entzug des gesetzlichen Richters durch Entscheidung eines (männlichen) Richters des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Abweisung des Status der Asylberechtigten bei vorgebrachter drohender Zwangsverheiratung einer weiblichen Staatsangehörigen des IraksRechtssatz
Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde der Zweitbeschwerdeführerin hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Status der Asylberechtigten durch einen Richter männlichen Geschlechts entschieden, obgleich im vorliegenden Fall § 20 Abs 2 AsylG 2005 (sexuelle Selbstbestimmung) anzuwenden war und die Zweitbeschwerdeführerin ein Abgehen von der sich daraus ergebenden Zuständigkeit einer Richterin nicht verlangt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Gericht Zusammensetzung, BundesverwaltungsgerichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E99.2022Zuletzt aktualisiert am
21.02.2023