Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.12.2022Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z7Rechtssatz
Um bei der Anwendung des § 17 StbG ein verfassungswidriges Ergebnis hintanzuhalten, ist die Bestimmung im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes so zu interpretieren, dass die Voraussetzung der Minderjährigkeit im Zeitpunkt der Antragstellung und nicht im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Verwaltungsgericht vorliegen muss.
Schlagworte
Verleihungsvoraussetzungen; Asylberechtigter; Erstreckung der Verleihung, Minderjährigkeit; Voraussetzung der Minderjährigkeit, SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.152.075.8563.2022Zuletzt aktualisiert am
20.02.2023