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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §149 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Darlegung der Umstände betreffend den Nichtzugang zur Post des AntragstellersRechtssatz
Keine hinreichende Darlegung, warum der Einschreiter erst am 13.07.2022 von dem Erkenntnis des BVwG erfahren hat und zuvor kein Zugang zu seiner Post bestand; zudem werden keinerlei diesbezügliche Bescheinigungsmittel vorgelegt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1985.2022Zuletzt aktualisiert am
17.02.2023