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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO §149 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Darlegung der Umstände betreffend ein Missverständnis mit dem RechtsvertreterRechtssatz
Die Antragstellerin hat weder hinreichend konkret dargetan, auf Grund welcher Missverständnisse mit welchem Rechtsanwalt sie an der rechtzeitigen Vornahme der Prozesshandlung gehindert gewesen sein soll, noch hat sie diesbezügliche Bescheinigungsmittel vorgelegt oder angegeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1456.2022Zuletzt aktualisiert am
17.02.2023