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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Kollektivvertrages für Dienstnehmer von ZeitungsdruckereienRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRs des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, mit der der Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, samt Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zur Satzung erklärt wird, BGBl II 199/2022, als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Die antragstellende Gesellschaft hat nicht dargetan, dass der gegenständliche Kollektivvertrag keine überwiegende Bedeutung erlangt hätte, es bestehen auch keine Zweifel an der Gleichartigkeit der betroffenen Arbeitsverhältnisse. Auch der Hinweis auf OGH 13.10.2009, 1 Ob 125/09b, begründet keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der Satzungserklärung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, VfGH / Ablehnung, Arbeitsrecht, KollektivvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V184.2022Zuletzt aktualisiert am
15.02.2023