TE Bvwg Erkenntnis 2023/1/12 G312 2264537-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 12.01.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten