TE Bvwg Beschluss 2023/1/13 W192 1427998-3

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 13.01.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten