Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
28.01.2021Index
34 MonopoleRechtssatz
Die zur Entscheidung über die rechtliche Qualität eines Spieles als Glücksspiel heranzuziehende Legaldefinition in § 1 Glückspielgesetz 1989 (GSpG) und § 168 StGB (ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder auch vorwiegend von Zufall abhängt) entspricht der herrschenden Ansicht, wie die Dominanz zufälliger Elemente in bestimmten Spielen abstrakt zu beschreiben ist und wie sich solcher Art charakterisierte Spiele damit von Geschicklichkeitsspielen abgrenzen, bei denen also (langfristig) persönliche Fertigkeiten den Ausschlag über den Gewinn eines Spieles geben sollen.
Schlagworte
Glücksspiel, Zufall, Dominanz zufälliger Elemente, Abgrenzung, Geschicklichkeitsspiele, Fertigkeiten, Gewinn eines SpielsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.41.18.490.2020Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023