RS Vwgh 2022/12/13 Ra 2021/16/0082

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Veröffentlicht am 13.12.2022
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32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

§ 9 Abs. 3 lit a GrEStG 1987 erfasst - wie sich schon aus der Anlehnung der Formulierung an § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 ergibt - nur Fälle, in denen Grunderwerbsteuer aufgrund der Änderung des Gesellschafterbestandes gemäß § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 ausgelöst wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021160082.L03

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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