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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgRechtssatz
Die Überweisung ist ein Vorgang, der in der Ausführung eines Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankkonto auf ein anderes besteht. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass sie zu einer Änderung der bestehenden rechtlichen und finanziellen Situation zwischen dem Auftraggeber und dem Empfänger auf der einen Seite und zwischen diesen und ihren jeweiligen Banken auf der anderen Seite sowie gegebenenfalls zwischen den Banken führt (vgl. EuGH 26.5.2016, Bookit, C-607/14, Rn. 38; 25.7.2018, DPAS, C-5/17, Rn. 33; VwGH 20.2.2019, Ro 2018/13/0017). Entscheidend ist, ob durch den betreffenden Umsatz tatsächlich oder potenziell das Eigentum an den in Rede stehenden Geldern übertragen wird oder ob er die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer solchen Übertragung erfüllt (vgl. EuGH 3.10.2019, Cardpoint, C-42/18, Rn. 22).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022130001.J01Im RIS seit
01.02.2023Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023