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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
In Abgabenverfahren besteht - schon wegen der anders gearteten Beweisregeln - weder eine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil noch an einen Einstellungsbeschluss (vgl. VwGH 27.8.2020, Ra 2020/15/0043, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130014.L01Im RIS seit
01.02.2023Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023