RS Vwgh 2022/12/28 Ra 2020/13/0014

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Veröffentlicht am 28.12.2022
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

In Abgabenverfahren besteht - schon wegen der anders gearteten Beweisregeln - weder eine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil noch an einen Einstellungsbeschluss (vgl. VwGH 27.8.2020, Ra 2020/15/0043, mwN).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020130014.L01

Im RIS seit

01.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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