TE Bvwg Erkenntnis 2022/11/28 W212 2253111-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten