RS Lvwg 2022/12/19 405-8/1727/1/4-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

19.12.2022

Index

82/02 Gesundheitsrecht allgemein
91/02 Post

Norm

EpidemieG §32
PTSG 1996 §10

Rechtssatz

Zusammengefasst ergibt sich aufgrund der nunmehr eingetretenen Gesetzesänderung, welche eine weitgehende Neuregelung des verfahrensgegenständlichen Anspruchs zur Folge hat, eine durch den Gesetzgeber offenkundig vorgenommene verfassungsrechtliche Gleichstellung der Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin im Sinne des Epidemiegesetzes 1950, sodass auch diesbezüglich die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, welche sich auf die alte Rechtslage vor dieser beabsichtigten verfassungsrechtlichen Gleichstellung bezog, nicht mehr unmittelbar einschlägig ist und eine Neubeurteilung in rechtlicher Hinsicht geboten war.

Selbst unter der Prämisse, dass trotz vorliegender Universalsukzession und der Bezahlung einer fremden Schuld keine Antragslegitimation vorläge, wäre die Beschwerdeführerin als (nunmehrige) Arbeitgeberin nach neuer Rechtslage im Sinne des § 32 Epidemie-gesetz 1950 zur Antragstellung berechtigt.

Schlagworte

dienstzugewiesener Beamte, Arbeitgeber, Epidemiegesetz, Vergütungsanspruch

Anmerkung

ao Revision erhoben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2022:405.8.1727.1.4.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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