Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
19.12.2022Index
82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
EpidemieG §32Rechtssatz
Im Hinblick auf die anzunehmende Gesamtrechtsnachfolge in Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben ist sohin zusammenfassend festzuhalten, dass im Zuge der Umstrukturierung der Post- und Telegraphenverwaltung jedenfalls auch sämtliche entgeltbezogenen (Neben-)Rechte betreffend die der Beschwerdeführerin dienstzugewiesenen BeamtInnen an diese übertragen wurden. Die Beschwerdeführerin ist folglich zwar nicht Arbeitgeberin des verfahrensgegenständlichen Beamten im Sinne des Epidemiegesetzes 1950, jedoch infolge Universalsukzession (aufgrund der dem Bund nach neuer Rechtslage zustehenden Forderungen und Rechte) zur Antragstellung legitimiert.
Schlagworte
dienstzugewiesene Beamter, Universalsukzession, Arbeitgeber, Epidemiegesetz, VergütungsanspruchAnmerkung
ao Revision erhobenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2022:405.8.1727.1.4.2022Zuletzt aktualisiert am
01.02.2023