Norm
PVG §26 Abs2Schlagworte
Weitergabe von Informationen an das PVORechtssatz
Die Antragstellerin, zuvor Ersatzmitglied im DA, legte mit ihrem E-Mail alle ihre Personalvertretungsfunktionen zurück, darunter auch ihre Ersatzmitgliedschaft einer wahlwerbenden Gruppe im DA. Dass der DA-Vorsitzende diese Tatsache dem DA weitergab, ist aufgrund des rechtlichen Interesses der DA-Mitglieder an dieser Information rechtlich gedeckt. Ebenso rechtlich gedeckt ist die Weitergabe der Inhalte der Vorwürfe gegen den DA bzw. gegen nicht namentlich genannte DA-Mitglieder an den DA, zumal die Vorgaben des § 26 Abs. 2 PVG rechtlich in ausreichender Weise sicherstellen sollten, dass diese Vorwürfe den Kreis der DA-Mitglieder nicht verlassen würden und, wie bereits zu Spruchpunkt 1 dargetan, § 31 PVGO nicht nur auf die zu vertretenden Bediensteten, sondern auch auf Bedienstete mit Personalvertretungsfunktionen Anwendung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023