RS Pvak 2022/11/16 A18-PVAB/22

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Veröffentlicht am 16.11.2022
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Schlagworte

Verschwiegenheit der PV; Geheimhaltungspflicht für interne Vorgänge in PVO; Geheimhaltungspflicht gegenüber DG-Seite

Rechtssatz

Dass das E-Mail dennoch durch Beschluss des DA an den DL weitergegeben wurde, erfolgte angesichts dieser Rechtslage in gesetzwidriger Geschäftsführung entgegen den Vorgaben des § 26 Abs. 2 PVG, weshalb dieser Beschluss des DA als rechtswidrig aufzuheben war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2023
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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