Norm
PVG §26 Abs2Schlagworte
Verschwiegenheit der PV; Geheimhaltungspflicht für interne Vorgänge in PVO; Geheimhaltungspflicht gegenüber DG-SeiteRechtssatz
Dass das E-Mail dennoch durch Beschluss des DA an den DL weitergegeben wurde, erfolgte angesichts dieser Rechtslage in gesetzwidriger Geschäftsführung entgegen den Vorgaben des § 26 Abs. 2 PVG, weshalb dieser Beschluss des DA als rechtswidrig aufzuheben war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023