Norm
PVG §26 Abs2Schlagworte
Verschwiegenheit der PV; Geheimhaltungspflicht für interne Vorgänge in PVO; Geheimhaltungspflicht gegenüber DG-SeiteRechtssatz
Nicht nachvollziehbar ist daher die Weitergabe des E-Mails an den DL, was zu dessen Auftrag führte, die Antragstellerin einzuvernehmen. Die Antragstellerin wurde durch diese vom DA widerrechtlich veranlasste und mitgetragene Situation Befragungen der DG-Seite zu den Hintergründen ihres E-Mails ausgesetzt, die der Sache nach und auch ihrer Ansicht nach vertraulich zu behandeln waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023