Norm
PVG §26 Abs2Schlagworte
Verschwiegenheit der PVRechtssatz
Diese Rechtslage betrifft zunächst Bedienstete, die sich nach § 31 Abs. 1 PVGO an Personalvertreter:innen wenden, ist aber nicht so eng gefasst, dass Bedienstete in Personalvertretungsfunktionen nicht davon betroffen wären. Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin als Ersatzmitglied des DA an den FA-Vorsitzenden ein E-Mail gerichtet, das Cc („zur Kenntnis“) auch dem DA-Vorsitzenden übermittelt wurde. In diesem E-Mail wurden Vorwürfe gegen den DA erhoben, die iSd § 26 Abs. 2 PVG sowohl nach dem Adressat:innenkreis des E-Mails als auch der Sache nach nicht dazu bestimmt waren, dem DL zur Kenntnis gebracht zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023