Norm
PVG §23 Abs4Schlagworte
Mitteilung Beendigung der Tätigkeit der VPRechtssatz
Im vorliegenden Fall hat die VP ihren Rücktritt ohne Zweifel aktenkundig und unbestritten entgegen der Vorgabe des § 31 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 4 dem Vorsitzenden des DWA und nicht dem Zentralwahlausschuss (ZWA) mitgeteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A21.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023