Norm
PVG §30Schlagworte
Vertrauenspersonen (VP); Zuständigkeit PVAB für VPRechtssatz
Gemäß § 3 Abs. 1 lit. b PVG zählen die VP zu den PVO und unterliegen der Prüfzuständigkeit der PVAB. Die Handlungen und Unterlassungen der VP belasten deren Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit, sofern sie gegen die Vorgaben des PVG und der PVGO erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A21.PVAB.22Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023