TE Bvwg Beschluss 2022/11/18 W194 2236383-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 18.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten