TE Bvwg Beschluss 2022/11/30 W139 2262595-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 30.11.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten