Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AlVG 1977 §24 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/08/0210 E 19. Oktober 2011 RS 1 (hier auch in Bezug auf die Bindung des BVwG im Beschwerdeverfahren)Stammrechtssatz
Nach ständiger hg. Rechtsprechung ist die Behörde bei ihrer Entscheidung über den Widerruf und die Rückforderung eines Notstandshilfebezuges an den Spruch des Einkommens- und Umsatzsteuerbescheides gebunden, wobei diese Regelung der Erleichterung des praktischen Vollzuges des AlVG in Bezug auf die dort geregelten Geldleistungen dient (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 18. Februar 2009, Zl. 2006/08/0033).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080144.L07Im RIS seit
30.01.2023Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023