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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §34 Abs7Rechtssatz
Erfolgte eine Festnahme gemäß § 40 Abs. 1 Z 1 BFA-VG 2014, also zum Zweck der Vorführung vor das BFA, und wurde entsprechend der Anordnung im Festnahmeauftrag im Einklang mit § 34 Abs. 7 erster Satz BFA-VG 2014 und § 40 Abs. 4 erster Satz BFA-VG 2014 nach der Festnahme - offenbar zur Vorbereitung einer Vernehmung des Fremden - auch die Verständigung des zuständigen Referenten der Regionaldirektion des BFA vorgenommen, kann aus der vorläufigen Überstellung des Fremden in das an derselben Adresse wie die Regionaldirektion des BFA situierte Polizeianhaltezentrum nicht abgeleitet werden, die Festnahme habe nicht der Vorführung vor das BFA zur Prüfung weiterer Maßnahmen gedient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210471.L03Im RIS seit
30.01.2023Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023