Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
01.02.2021Index
82/04 Apotheken ArzneimittelNorm
ApG 1907 §9Rechtssatz
Die erforderliche Neudurchführung der Bedarfsprüfungsverfahren geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Wien weit über bloß ergänzende Ermittlungen zur ergänzenden Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes hinaus, da in diesen Verfahren auch erstmals die jeweiligen Einspruchswerber einzubeziehen sind und liegen damit die Voraussetzungen des § 28Paragraph 28, Abs. 3Absatz 3, VwGVG vor, die Angelegenheit zur Neudurchführung der Bedarfsprüfungsverfahren und Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückverweisen.
Schlagworte
Apotheke; benachbarter Apotheke; Konzession; Apothekenkonzession; Bedarf; Bedarfsvoraussetzungen; Versorgungspotential; ZurückverweisungAnmerkung
VwGH v. 9.1.2023, Ra 2021/10/0078; AufhebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.106.027.5966.2019Zuletzt aktualisiert am
26.01.2023