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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Dass es zur Ermittlung einer aktuell bestehenden Glaubensüberzeugung jedenfalls und uneingeschränkt immer der Vernehmung von Zeugen bedürfte, ist der Rechtsprechung (vgl. VwGH 13.10.2022, Ra 2022/20/0287) nicht zu entnehmen. Die Beurteilung, ob eine solche Vernehmung stattzufinden hat, ist - ebenso wie in Bezug auf die Notwendigkeit jeder anderen Beweisaufnahme - vielmehr stets anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (vgl. in diesem Zusammenhang zum im Revisionsverfahren maßgeblichen Prüfmaßstab beim Vorwurf der Verletzung der amtswegigen Ermittlungspflicht etwa VwGH 28.7.2022, Ra 2022/20/0041, mwN).
Schlagworte
Beweismittel Zeugen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022200379.L02Im RIS seit
24.01.2023Zuletzt aktualisiert am
24.01.2023