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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Rechtssatz
Soweit die Revision ein Schreiben des Seelsorgers als Beleg einer ernsthaften Konversion des Revisionswerbers ins Treffen führt, ist darauf hinzuweisen, dass auch ein solches der freien Beweiswürdigung des BVwG unterliegt. Dabei ist das BVwG an die Erwägungen oder das Verhalten Dritter nicht gebunden (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2020/19/0053, unter Verweis auf VwGH 11.12.2019, Ra 2019/20/0538).
Schlagworte
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022200228.L01Im RIS seit
24.01.2023Zuletzt aktualisiert am
24.01.2023