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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Nichtstattgebung - Nichterteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 AsylG 2005 - Der Revisionswerber beeinträchtigt durch seinen langjährigen und beharrlichen unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet jedenfalls das große öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens. Der für ihn mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses verbundene Nachteil besteht angesichts der mehrfach rechtskräftig ausgesprochenen Ausreiseverpflichtung und seiner zerrütteten Ehe im Wesentlichen darin, dass der ihm aus dem Gesichtspunkt des Art. 8 EMRK zumutbare rechtmäßige Zustand (wieder) hergestellt wird (vgl. VwGH 22.12.2017, Ra 2017/22/0216; erneut 29.1.2021, Ra 2021/17/0014; 6.2.2021, Ra 2021/22/0025). Ein unverhältnismäßiger Nachteil im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG ist darin nicht zu sehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021170130.L01Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023