RS Vwgh 2022/11/21 Ro 2022/12/0013

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.2022
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Rechtssatz

Sogenannte "unechte Firmenkollektivverträge" sind solche, die von kollektivvertragsfähigen Körperschaften geschlossen, aber auf ein konkretes Unternehmen beschränkt werden. § 18 Abs. 6 ArbVG bestimmt, dass Kollektivverträge, die von einem kollektivvertragsfähigen Verein (§ 4 Abs. 3 ArbVG) abgeschlossen wurden, nicht zur Satzung erklärt werden können (dürfen). In dieser Regelung wird somit die Unzulässigkeit der Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung in Abhängigkeit von der Rechtsform einer der den (teilweise) zu satzenden Kollektivvertrag abschließenden Parteien als kollektivvertragsfähiger Verein iSd. § 4 Abs. 3 ArbVG für eigene Arbeitsverhältnisse normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022120013.J07

Im RIS seit

23.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten