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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4Rechtssatz
Die Angelegenheit, die den Gegenstand des behördlichen Verfahrens und des abschließenden Bescheids gebildet hat ist die "Sache" im Beschwerdeverfahren (vgl. VwGH 28.8.2017, Ra 2016/03/0078).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090003.J05Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023