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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §69 Abs1 Z1Rechtssatz
Von welcher Seite Verdachtsmomente für das Bestehen einer Aufenthaltsehe an die Behörde herangetragen bzw. auf Grund welcher Anhaltspunkte Ermittlungen durchgeführt werden, ist für die Möglichkeit der amtswegigen Durchführung einer Wiederaufnahme unerheblich (vgl. VwGH 4.11.2022, Ra 2022/22/0146).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021220255.L02Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023