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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art20 Abs4Rechtssatz
Die Auswahl von geeigneten Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren steht nach dem in § 98 UniversitätsG 2002 geregelten Verfahren in untrennbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der den Universitäten durch § 3 legcit. übertragenen (öffentlichen) Aufgaben (vgl. in diesem Zusammenhang etwa auch den im Dritten Hauptstück des B-VG zur "Vollziehung des Bundes" unter "A. Verwaltung" platzierten Art. 81c zu Stellung und Funktion der Universitäten).
Schlagworte
Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes Selbstverwaltung VwRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021100009.J03Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023