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64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und BesoldungsrechtNorm
RStDG §122Rechtssatz
Das Disziplinarverfahren nach dem RStDG wird amtswegig aufgrund der Erstattung einer Disziplinaranzeige geführt. In der Phase der Vorerhebungen - sohin vor der Beschlussfassung über die Einleitung der Disziplinaruntersuchung - besteht noch kein Disziplinarverfahren gegen einen Beschuldigten (vgl. VwGH 26.6.2019, So 2019/03/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021090032.J10Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023