RS Vwgh 2022/12/12 Ro 2021/09/0032

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Veröffentlicht am 12.12.2022
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64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Rechtssatz

Das Disziplinarverfahren nach dem RStDG wird amtswegig aufgrund der Erstattung einer Disziplinaranzeige geführt. In der Phase der Vorerhebungen - sohin vor der Beschlussfassung über die Einleitung der Disziplinaruntersuchung - besteht noch kein Disziplinarverfahren gegen einen Beschuldigten (vgl. VwGH 26.6.2019, So 2019/03/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021090032.J10

Im RIS seit

23.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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