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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist eine "übergangene Partei" gemäß § 7 Abs. 3 VwGVG 2014 auch dann zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid, der ihr zur Kenntnis gelangt ist, an das VwG legitimiert, wenn der Bescheid ihr gegenüber nicht erlassen worden ist (VwGH 15.6.2018, Ro 2017/11/0006, 0053, 0160, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020060131.L01Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023