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L82000 BauordnungBeachte
Rechtssatz
Der Nachbar kann Mängel in den Planunterlagen dann als Verletzung von Nachbarrechten geltend machen, wenn er sich infolge dieser Mängel nicht ausreichend über die Art und den Umfang des Bauvorhabens sowie über die Einflussnahme auf seine Rechte informieren konnte (vgl. VwGH 28.11.2014, Ro 2014/06/0030; 22.12.2015, Ra 2015/06/0121).
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Baupläne BauRallg5/1/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060155.L01Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023