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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke Flurbereinigung TirolNorm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Auch eine Fallkonstellation, in der mit dem Regulierungsplan die Übertragung von Eigentum nicht ausdrücklich verfügt wurde, dessen ungeachtet eine solche Übertragung aber im Grundbuch unter Bezugnahme auf diesen Generalakt veranlasst und durchgeführt wurde und die Agrargemeinschaft das Eigentum an diesen Flächen möglicherweise erst durch den für die Ersitzung notwendigen Zeitablauf erwarb, führt zur Entstehung atypischen Gemeindegutes iSd. § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 Tir. FlVfLG 1996 (vgl. VwGH 23.1.2020, Ra 2018/07/0443).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019070024.L03Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023