Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
30.11.2022Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Auch die Anwendung von Gewalt in psychischer Form kann auf ein erhöhtes Aggressionspotential hinweisen und im Zusammenhang mit dem sich bietenden Gesamtbild die Prognose eines drohenden gefährlichen Angriffs begründen.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Betretungs- und Annäherungsverbot; Gefährlichkeitsprognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.53.001.2022Zuletzt aktualisiert am
17.01.2023