Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
30.11.2022Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Für die Annahme eines mit einiger Wahrscheinlichkeit bevorstehenden gefährlichen Angriffs ist ein vorangegangener gefährlicher Angriff auf die in § 38a Abs 1 SPG genannten Schutzgüter Leben, Gesundheit oder Freiheit nicht erforderlich. Die Gefahrenprognose iSd § 38a Abs 1 SPG setzt somit weder einen solchen Angriff voraus, noch ist allein aus dem Umstand, dass es zu keinem gefährlichen Angriff des Gefährders gekommen ist, auf das Nichtvorliegen einer hinreichenden Gefahr zu schließen.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Betretungs- und Annäherungsverbot; Gefährlichkeitsprognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.M.53.001.2022Zuletzt aktualisiert am
17.01.2023