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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3Leitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Legaldefinition der 2. COVID-19-MaßnahmenV wegen zu engen AnfechtungsumfangsRechtssatz
Der Antragsteller ficht eine Wortfolge in §1 Abs2 Z2 der 2. COVID-19-MaßnahmenV idF BGBl II 394/2021 an, weil seine in Moskau vorgenommene Impfung mit Sputnik V kein Impfnachweis durch einen "zentral zugelassenen Impfstoff" darstelle. §1 Abs2 der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung enthält eine Begriffsbestimmung des "Nachweises über eine geringe epidemiologische Gefahr im Sinne dieser Verordnung" und damit eine Legaldefinition iSd Rsp des VfGH.
Die angefochtene Legaldefinition greift für sich allein nicht in die Rechtssphäre des Antragstellers ein. Eingriffe in die Rechtssphäre des Antragstellers wie die von ihm vorgebrachten Einschränkungen seiner Reise- und Erwerbsfreiheit ergeben sich allenfalls in Verbindung mit anderen Bestimmungen der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die der Antragsteller jedoch nicht mitangefochten hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Individualantrag, VfGH / PrüfungsumfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V246.2021Zuletzt aktualisiert am
13.01.2023