Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
07.03.2022Index
16/02 RundfunkNorm
RGG 1999 §2 Abs5Rechtssatz
Die Verpflichtung zur Auskunft besteht unabhängig davon, ob tatsächlich eine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird oder ob bereits in der Vergangenheit eine Auskunft erteilt worden ist.
Schlagworte
Rundfunkgebühr; Gebührenpflicht; Mitteilung; Auskunft; Mahnung; Verweigerung; HinterlegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.001.016.1354.2022Zuletzt aktualisiert am
11.01.2023