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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §3 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2014/18/0112 E 28. Jänner 2015 RS 2Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Verquickung von Staat und Religion besteht in muslimischen Staaten das Erfordernis einer Prüfung auch dem Schutz religiöser Werte dienender Strafvorschriften unter dem Gesichtspunkt einer unterstellten politischen Gesinnung. Die völlige Unverhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen, die wegen eines Verstoßes gegen bestimmte im Herkunftsstaat gesetzlich verbindlichen Moralvorstellungen drohen, kann unter diesem Blickwinkel asylrelevant sein (Hinweis E vom 19. November 2010, 2008/19/0206, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180041.L01Im RIS seit
09.01.2023Zuletzt aktualisiert am
09.01.2023