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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag OberösterreichRechtssatz
Im Hinblick auf die bereits erfolgte Verwirklichung des Enteignungszweckes, kommt es auf die Frage der Angemessenheit des Verwirklichungszeitraumes nicht mehr an (vgl. zur Angemessenheit des Verwirklichungszeitraumes für die Herstellung einer Verkehrsfläche unter dem Aspekt des verfassungsgesetzlichen Eigentumsschutzes sowie insbesondere zur Angemessenheit einer selbst über 50 Jahre andauernden Eigentumsbeschränkung VfSlg. 19.074/2010)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019050237.L02Im RIS seit
09.01.2023Zuletzt aktualisiert am
09.01.2023