RS Vwgh 2022/12/1 Ra 2019/05/0237

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Veröffentlicht am 01.12.2022
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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
10/10 Grundrechte

Rechtssatz

Im Hinblick auf die bereits erfolgte Verwirklichung des Enteignungszweckes, kommt es auf die Frage der Angemessenheit des Verwirklichungszeitraumes nicht mehr an (vgl. zur Angemessenheit des Verwirklichungszeitraumes für die Herstellung einer Verkehrsfläche unter dem Aspekt des verfassungsgesetzlichen Eigentumsschutzes sowie insbesondere zur Angemessenheit einer selbst über 50 Jahre andauernden Eigentumsbeschränkung VfSlg. 19.074/2010)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019050237.L02

Im RIS seit

09.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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