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L82007 Bauordnung TirolRechtssatz
Die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft in einem bestimmten Verwaltungsverfahren parteifähig ist, kann nur dann maßgeblich sein, wenn es für den Adressaten verwaltungsbehördlichen Handelns grundsätzlich auf die Eigenschaft als (Wohnungs-)Eigentümer ankommt.
Schlagworte
Rechtsfähigkeit ParteifähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060277.L02Im RIS seit
03.01.2023Zuletzt aktualisiert am
03.01.2023